Mit 1. Juli 2005 ist das Vormerksystem in Kraft getreten.
Im Prinzip funktioniert das Vormerksystem so:
Delikte | Rechtsfolgen |
---|---|
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,5 bis weniger als 0,8 Promille |
Geldstrafe: |
Lenken oder Inbetriebnahme eines Kfz mit einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,1 bis weniger als 0,5 Promille bei Lenkerinnen/Lenkern der Klasse C und D |
Geldstrafe: |
Behinderung am Schutzweg bei Gefährdung einer Fußgängerin/eines Fußgängers |
Geldstrafe: |
Nichtbeachtung des Zeichens "Halt", wenn Vorrangberechtigte zu unvermitteltem Bremsen oder Ablenken genötigt und dabei gefährdet werden |
Geldstrafe: |
Nichtbeachtung des Rotlichtes bei Gefährdung anderer |
Geldstrafe: |
Befahren des Pannenstreifens und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen |
Geldstrafe: |
Missachtung des Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern in Tunnelanlagen |
Geldstrafe: |
Übertretungen der Verordnung über Beschränkungen für Beförderungseinheiten mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln |
Geldstrafe: |
Übertretungen des vorschriftsmäßigen Verhaltens bei Eisenbahnkreuzungen, insbesondere
|
Geldstrafe: |
Lenken eines Kfz, dessen
|
Geldstrafe: |
Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung |
Geldstrafe: |
Nichtbeachtung der Vorschriften über den Sicherheitsabstand Abstand beträgt zwischen 0,2 und 0,4 Sekunden |
Geldstrafe: |
Fahrschule Gabriel
Inh. Günter Roth
Gerbergasse 24
9500 Villach
Tel.: 04242 / 22414
Mail: office@gabriel-fahrschule.at