Was darfst du damit lenken?


PKW, Kombi, Klein-LKW, Busse bis 8 Sitzplätze, Zugmaschinen, alles bis max. 3500 kg zul. Gesamtgewicht, zusätzlich leichte Anhänger oder schwere Anhänger, wenn beide Fahrzeuge 3500 kg zul. Gesamtgewicht nicht übersteigen.

Es gibt 3 Möglichkeiten


DIE 3 VARIANTEN DER AUSBILDUNG

Vollausbildung in der Fahrschule

 

 

  • Theorieunterricht 32 Einheiten
  • Betreute Vorprüfungen anhand von Computertests mit Schwachstellenanalyse und Easy Garantie
  • 18 Fahrstunden (Mindestanzahl lt. gesetzl. Vorschrift)
  • Theorieprüfung in unserer Fahrschule
  • Praktische Prüfung mit Start auf unserem Übungsplatz

 

Mit der Ausbildung in der Fahrschule darfst du 6 Monate vor Deinem 18. Geburtstag beginnen.

 

 

 

 

Teilausbildung mit Übungsfahrt

(§122 KFG)

 

 

Als duale Ausbildung mit Teilausbildungen in der Fahrschule und zusätzlich privaten Übungsfahrten

Die Teilausbildung in der Fahrschule umfasst:

 

  • Theorieunterricht 32 Einheiten
  • Betreute Vorprüfungen anhand von Computertests mit Schwachstellenanalyse und Easy Garantie
  • 6 Fahrstunden
  • 1 theoretische Einweisung für Begleiter und Schüler
  • 1 Beobachtungsfahrt nach 1000 km Übungsfahrt
  • 5 Fahrstunden mit Prüfungsvorbereitung
  • Theorieprüfung in unserer Fahrschule
  • Praktische Prüfung mit einem Fahrschulauto oder eigenem Fahrzeug

 

 

Wer darf Begleiter bei Übungsfahrten sein?


Ein oder zwei Personen, wenn sie:

  • mind. 7 Jahre den Führerschein B besitzen
  • während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben,
  • in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben,
  • in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen.

 

Mit der Ausbildung in der Fahrschule darfst du 6 Monate vor Deinem 18. Geburtstag beginnen.

 B17, Vorgezogene Lenkberechtigung
(§19 FSG)

 

 

Ausbildungsbeginn ab 15½ Jahren möglich.

Die Ausbildung in der Fahrschule umfasst:

  • Theorieunterricht 32 Einheiten
  • Betreute Vorprüfungen anhand von Computertests mit Schwachstellenanalyse und Easy Garantie
  • 12 Fahrstunden
  • 1000 km üben und 1. begleitende Schulung durch die Fahrschule
  • Weitere 1000 km üben und 2. begleitende Schulung durch die Fahrschule
  • Nochmals 1000 km üben
  • 3 Fahrstunden als Perfektionsschulung
  • Theorieprüfung ab 15½ und absolvierten
    Kurs möglich (18 Monate lang gültig)
  • Praktische Prüfung ab dem 17. Geburtstag

 

Wer darf Begleiter bei Übungsfahrten sein?


Ein oder zwei Personen, wenn sie:

  • mind. 7 Jahre den Führerschein B besitzen
  • während der letzten 3 Jahre Fahrzeuge der Klasse B gelenkt haben,
  • in dieser Zeit keine schweren Verstöße gegen kraftfahrrechtliche und straßenpolizeiliche Vorschriften begangen haben,
  • in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen.