Die Fahrschule Gabriel (in Folge Fahrschule genannt) hat bei der Verarbeitung von herkömmlichen, konventionellen (=nicht sensiblen) Daten zu prüfen, auf welcher Rechtsgrundlage diese Datenverarbeitung erfolgt.
- gesetzlicher Auftrag (z.B. Fahrschule macht als beliehenes Unternehmen alle Eingaben in das Führerscheinregister), Fahrschule ist sogenannter Auftragsverarbeiter oder
- Vertrag (z.B. alle Eingaben wie Fahrstunden, Theoriekurs, die vom Ausbildungsvertrag des Fahrschülers umfasst sind oder Daten eines Interessenten) Fahrschule agiert als Verantwortlicher oder
Verarbeitung von Daten von potentiellen Kunden (Interessenten)
Kommt ein potentieller Führerscheinkunde in die Fahrschule und holt Informationen über die Führerscheinausbildung ein und es werden Daten eines Interessenten verarbeitet, liegt für diese Datenverarbeitung bereits ein vorvertragliches Verhältnis zwischen Fahrschule und potentiellem Kunden vor.
Deshalb benötigt die Fahrschule für die Verarbeitung der Daten des Anwärters keine zusätzliche Zustimmungserklärung.
Die Fahrschule trifft jedoch auch hier eine Informationspflicht gegenüber dem Interessenten, welche Daten (Name, Adresse…) zu welchem Zweck (Ausbildungsvertrag) verarbeitet werden.
Basiert die Datenverarbeitung auf einer gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage, hat die Fahrschule den Fahrschüler zu informieren, dass die Datenverarbeitung (verarbeitete Daten genau angeben) zur Erfüllung einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (gesetzliche Grundlage oder Ausbildungsvertrag anführen) notwendig ist.
Liegt weder eine gesetzliche noch eine vertragliche Grundlage für die Datenverarbeitung vor, ist vom Fahrschüler/Begleiter eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung einzuholen. Für diese Einwilligungserklärung gelten die Voraussetzungen wie bei der Datenverarbeitung von konventionellen Daten.
Fahrschule Gabriel
Inh. Günter Roth
Gerbergasse 24
9500 Villach
Tel.: 04242 / 22414
Mail: office@gabriel-fahrschule.at