Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Ausbildungsbedingungen der Fahrschule

 

Dipl. Ing. E. Gabriel, Gerbergasse 24, 9500 Villach.

 

 

 

Diese Ausbildungsbedingungen gelten als Schulordnung und sind Bestandteil des Ausbildungsauftrages.

 

 

 

I. Gültigkeit der Ausbildungsvereinbarung:

 

Der vereinbarte Ausbildungsauftrag ist ein Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. Sie können zu jedem späteren Zeitpunkt die Ausbildung abbrechen, wobei nach den konsumierten Leistungen abgerechnet wird. In diesem Falle kann jedoch der Grundbetrag für Kurs und Verwaltungspauschale für Führerscheinregister nicht rückerstattet werden und ist auch nicht auf andere übertragbar. Der Ausbildungsauftrag und somit das Teilnahmerecht an unseren Leistungsangeboten erlischt nach bestandener Prüfung oder 12 Monaten ab Auftragserteilung (bei L17 18 Monate). Nach diesem Zeitablauf kann der Ausbildungsauftrag, nach Entrichten einer Kurspauschale (€ 150,-), um weitere 12 Monate verlängert werden.

 

 

 

II. Antragstellung im Führerscheinregister:

 

Damit der Führerscheinantrag durch die Fahrschule im zentralen Führerscheinregister eingebracht werden kann benötigen wir von Ihnen umgehend:

 

·         Ein EU-konformes Passbild

 

·         Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass oder Personalausweis)

 

Bei einem Rücktritt vom Ausbildungsauftrag ist die Verwaltungspauschale für das Führerscheinregister von € 92,- nicht rückzahlbar, beziehungsweise fällig.

 

 

 

III. Ärztliche Untersuchung:

 

Diese soll rasch erledigt werden, da ein Gutachten bis spätestens eine Woche vor der Computerprüfung in der Fahrschule oder bei der Behörde eingelangt sein muss; ansonsten ist ein Antreten zur Computerprüfung nicht möglich. Eine Ärzteliste ist im Büro erhältlich; über Untersuchungstermine in der Fahrschule werden Sie im Kurs oder im Büro informiert. Zur ärztlichen Untersuchung ist unbedingt ein amtlicher Lichtbildausweis mitzunehmen. Bei Personen, die Strafdelikte oder gröbere Verkehrsdelikte begangen haben, ist der Besuch des Amtsarztes notwendig. Es obliegt dem Fahrschüler, die körperlichen und geistigen Voraussetzungen für die positive Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit beizubringen.

 

 

 

IV. Erste-Hilfe-Kurs bzw. Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen:

 

Bis spätestens eine Woche vor der praktischen Prüfung ist der Besuch eines 6-stündigen Kurses in lebensrettenden Sofortmaßnahmen nachzuweisen. Eine entsprechende Bestätigung ist bei uns im Büro vorzulegen. Ein Antreten zur praktischen Prüfung ist ansonsten gesetzlich nicht möglich.

 

 

 

V. Zahlungsmodalitäten:

 

Die Höhe der Ausbildungskosten der Fahrschule werden bei Auftragserteilung vereinbart. In diesen Preisen sind 20% Mehrwertsteuer enthalten. Sämtliche behördlichen Abgaben und Gebühren, Verwaltungspauschale für Führerscheinregister, Kosten für Arztgutachten und Erste-Hilfe-Kurs, sind vom Fahrschüler gesondert zu bezahlen.

 

Anzahlungen: Eine erste Anzahlung ist zu Kursbeginn in der vom Büro genannten Mindesthöhe zu leisten. Wir akzeptieren Barzahlung, Zahlung per Erlagschein oder Online-Überweisungen. Ohne Anzahlung ist ein Kursbesuch nicht möglich. Ist die Anzahlung durch Leistungserbringung der Fahrschule aufgebraucht, so sind weitere Anzahlungen für weitere Leistungen wie z.B. Fahrstunden erforderlich, ansonsten kann keine Fahrstundeneinteilung erfolgen.

 

Restzahlung: Alle offenen Beträge sind bis spätestens am Tag vor der praktischen Prüfung zu begleichen, ansonsten kein Prüfungsantritt gewährt werden kann. Bei Einzahlung per Erlagschein oder Online-Überweisung, ist der dementsprechende Nachweis (Einzahlungsbestätigung oder Überweisungsauftrag) bis zu diesem Zeitpunkt im Büro beizubringen.

 

Wird die Ausbildung bis zum Ende der Ausbildungsvereinbarung nicht abgeschlossen, so wird von uns eine Endabrechnung über die konsumierten Leistungen bzw. bei Angebotspaketen über das Angebot, gelegt. Nach erfolgloser zweimaliger Mahnung, werden unsere Forderungen einem Inkassobüro übergeben. Die daraus entstehenden Mehrkosten sind vom Kunden zu tragen.

 

 

 

VI. Theoriekurs:

 

Der Theoriekurs wird entsprechend der gesetzlichen Ausbildungsvorschriften abgehalten. Der regelmäßige Kursbesuch ist gesetzlich verpflichtend, wird von uns protokolliert und ins Führerscheinregister zur Prüfungsfreigabe eingetragen. Ohne regelmäßigen Kursbesuch kann diese Eintragung nicht erfolgen und ist somit ein Antreten zur Prüfung nicht möglich.

 

 

 

VII. Praktische Ausbildung:

 

Die gesamte praktische Ausbildung erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften und den Lehrplänen des Fachverbandes der Fahrschulen.

 

Alle Fahrstunden sind in der Fahrschule mit unseren Mitarbeitern, nach Wünschen und Möglichkeiten des Fahrschülers, zu vereinbaren. Diese Reservierungen werden in den Ausbildungspass des Fahrschülers eingetragen. Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten, beginnt und endet am Standort der Fahrschule oder am Übungsplatz. Hol- und Bringservice ist, nach Vereinbarung, fast immer möglich, wobei jedoch die Zeiten für An- und Rückfahrten in die Fahrstundenzeit fallen.

 

Fahrstundenzuschlag: Bei Fahrstunden für die Klasse B, werden an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, ein Überstundenzuschlag von fünf Euro verrechnet.

 

Änderung und Absagen von Fahrstunden: Dies ist zwei Werktage vor dem vereinbarten und reservierten Termin möglich; andernfalls müssen wir einen reduzierten Stundensatz (nur Lohnkosten) in Rechnung stellen. Der Grund für die Verhinderung ist dabei unerheblich! Eine Absage kann persönlich oder telefonisch im Büro, während unserer Bürozeiten erfolgen.  E-Mail, oder Nachrichten auf Anrufbeantworter können nicht anerkannt werden.

 

Motorradausbildung: Zu den vereinbarten Fahrstunden ist mit geeigneter Kleidung und Schuhen, wenn vorhanden mit eigenem Helm, Handschuhen und Motorradbekleidung, zu erscheinen. Regenschutz, Handschuhe, Helme und Motoradjacken werden auch durch die Fahrschule beigestellt.

 

Die Fahrlehrer sind per Gesetz verpflichtet, den Fahrschüler in keine Situationen zu bringen, denen er nicht gewachsen ist. Wegen der mangelnden Eingriffsmöglichkeit der Fahrlehrer ist es deshalb unbedingt erforderlich, dass alle Fahrschüler den Anordnungen der Fahrlehrer bedingungslos Folge leisten. Sollte es durch Eigenverschulden eines Fahrschülers zu einem Schadensereignis kommen, fordern wir Reparatur- oder Ersatzkosten am Fahrzeug vom Kunden ein. Für unsere Fahrzeuge besteht keine Kaskoversicherung! Wir machen unsere Motorradkunden auch außerdem aufmerksam, dass für die praktische Ausbildung keine Unfallversicherung besteht.

 

 

 

VIII. Prüfungen:

 

Theoretische Computerprüfung: Wir führen zwei Computervorteste, zur Prüfungsanmeldung und Prüfungseignung, durch. Der erste findet 9 Tage vor der Prüfung (dienstags von 16:00 Uhr bis 18:30 Uhr) bei uns statt. Dabei analysiert ein Fahrschullehrer das Ergebnis und gibt entsprechende Lernempfehlungen. Unabhängig vom Ergebnis melden wir Sie zur Prüfung an. Eine Woche später (zwei Tage vor der behördlichen Computerprüfung) findet der zweite Computervortest statt, der als Eignungsentscheidung für die Prüfung gilt. Um ein positives Prüfungsergebnis zu erwarten, sollten dabei mindestens 85% erreicht werden. Werden mindestens 90% erreicht, so gewähren wir, im Falle des Durchfallens, eine Garantie für einen weiteren Prüfungsantritt ohne Wiederholungsgebühr.

 

Ohne Computervorprüfungen kann von unserer Seite keine Prüfungsanmeldung erfolgen!

 

Praktische Fahrprüfung: Für eine Zulassung zur praktischen Fahrprüfung ist der Nachweis des Besuches eines 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurses notwendig. Außerdem müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Fahrstunden absolviert sein und auch das Beherrschen der Lehrinhalte durch die Fahrschule bestätigt und ins Führerscheinregister gemeldet sein. Sämtliche unbezahlten Fahrschulleistungen sind bis zum Vortag der praktischen Prüfung zu begleichen, ansonsten wird ein Antreten nicht gestattet.

 

Zwei Tage vor der praktischen Prüfung kann die Uhrzeit der Prüfung im Büro erfragt werden. Am Prüfungstag hat sich der Schüler zu diesem Zeitpunkt, unter Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises, am Übungsplatz (Ausnahme für die Klasse CE, D) einzufinden.

 

Vorläufiger Führerschein: Nach bestandener Prüfung überreicht der Prüfer dem Fahrschüler einen vorläufigen Führerschein (bei Führerscheinausdehnungen ist der alte Führerschein dem Prüfer zu übergeben). Dieser ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis vier Wochen innerhalb von Österreich gültig. Gleichzeitig wird eine Kostennote der behördlichen Gebühren mit Erlagschein ausgehändigt.

 

Scheckkartenführerschein: Ein paar Tage nach dem Einzahlen der Gebühren, wird er Scheckkartenführerschein an die Zustelladresse gesendet.

 

 

 

IX. Zweite Ausbildungsphase:

 

Nach Erteilung des Führerscheines ist innerhalb eines Jahres die Zweite Ausbildungsphase zu absolvieren. Diese besteht aus zwei Beobachtungfahrten im Rahmen der Fahrschule und einem eintägigen Sicherheitstraining auf einem Verkehrssicherheitsgelände. Genaue Informationen dazu bekommen Sie bei uns am Ende Ihrer Ausbildung.